„Staatsminister Klose hat von Anfang an die Testungen und die Behandlungen der COVID-19-Patienten umsichtig koordiniert. Schon Anfang März 2020 haben das Land und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen eine Vereinbarung über Testzentren geschlossen. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Praxen und die Kliniken von den Tests weitgehend entlastet wurden. Die Koordination der Therapien erfolgt in Hessen durch sechs Schwerpunktkliniken. Sie sorgten für die Schaffung und die Vorhaltung freier Betten und Beatmungsmöglichkeiten. Sie garantieren auch jetzt noch für ausreichende Vorhaltungen, nachdem die planbaren Eingriffe wieder ermöglicht wurden. Dies führte im „Hessischen Ärzteblatt“, Ausgabe 5 aus dem Jahr 2020, zu der Bewertung, das Land Hessen sei „sehr gut aufgestellt“.

Durch das zweite Pandemieschutzgesetz können nun auch symptomfreie Personen getestet werden. Dies wurde möglich, weil die Testkapazitäten erheblich ausgeweitet wurden. Zudem traten die deutlich weniger Neuinfektionen ganz überwiegend in Gemeinschaftseinrichtungen wie Altenheimen auf.

Zudem wird der Bundesminister durch eine Verordnung die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, diese Tests auf das Corona-Virus grundsätzlich zu bezahlen. Selbstverständlich teilen die Mitglieder der Regierungsfraktionen das Ziel, dass bei jedem einzelnen Fall einer Infektion alle Bewohner einer Gemeinschaftseinrichtung und das gesamte Personal getestet werden müssen. Die Kosten müssen zunächst von den Krankenkassen beglichen werden. In einem weiteren Schritt können Risikogruppen auch ohne Anlass getestet werden. Dies stellt aber immer nur eine Momentaufnahme dar und wird von den Experten unterschiedlich bewertet. Priorität haben die anlassbezogenen Testungen in den Einrichtungen. Darüber hinaus sind aber insbesondere in den Altenheimen Reihentestungen durchaus sinnvoll. Dies gilt auch für Personen, die für einen geplanten Eingriff in ein Krankenhaus gehen."

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