„Der mit dem Hessischen Krankenhausgesetz 2011 beschrittene Weg einer stärkeren Patientenorientierung wird fortgesetzt. Daher soll es künftig auch eine Verordnungsermächtigung für Regelungen zur Patientensicherheit geben. Darüber hinaus wollen wir in Hessen die Verbundbildung von Krankenhäusern weiter fördern und im Hessischen Krankenhausgesetz für die Verbundbildung von Krankenhäusern weitere finanzielle Vorteile schaffen. Krankenhausverbünde sind am ehesten in der Lage, die weiter steigenden Anforderungen an eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung zu erfüllen.

Mit der Neuregelung über die Nichtanrechnung von Pauschalfördermitteln für Krankenhäuser sollen jetzt sämtliche Krankenhäuser erfasst werden, die sich nach dem 31. Dezember 1993, das heißt in den zurückliegenden 25 Jahren, in einen Verbund begeben haben bzw. noch in einen Verbund begeben. Darüber hinaus sollen auch diejenigen Krankenhäuser berücksichtigt werden, die ihre Standorte nicht innerhalb desselben Landkreises (derselben kreisfreien Stadt) oder in einem angrenzenden Landkreis (in einer angrenzenden kreisfreien Stadt) haben, aber in einer erreichbaren Nähe.

Schließlich greift das Gesetz die im Hessischen Koalitionsvertrag festgehaltene Weiterentwicklung der Gesundheitskonferenzen zu sektorenübergreifenden Versorgungskonferenzen auf. Das gemeinsame Landesgremium für Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen ist daran zu beteiligen. Dementsprechend sieht das Gesetz vor, die Gesundheitskonferenzen aus dem Hessischen Krankenhausgesetz 2011 herauszunehmen und in das Hessische Gesetz zur Bildung eines Gemeinsamen Landesgremiums zu integrieren. Ziel ist es dabei, dass sich die Gesundheitskonferenzen nicht hauptsächlich mit Krankenhausthemen, sondern überwiegend mit bereichsübergreifenden Themen zur gesundheitlichen Versorgung der Region befassen. Den sechs Gesundheitskonferenzen wird für die Geschäftsführung ein Betrag von jeweils jährlich 12.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mehrausgaben in Höhe von jährlich insgesamt 72.000 Euro sind durch eine entsprechende erhöhte Veranschlagung gedeckt.“

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