„Wir haben bereits seit 2011 mit Hilfe des Hessischen Gesundheitspaktes verschiedene Initiativen zur Stärkung der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung, besonders im ländlichen Raum, gestartet. Hierzu gehören unter anderem finanzielle Anreize für Medizin-Studierende, sich für ein Studium der Allgemeinmedizin zu entscheiden sowie finanzielle Unterstützung, sich im ländlichen Raum als Landarzt niederzulassen.

Hessen war Vorreiter für die seit dem 1. Juli 2017 gestartete deutschlandweite Einführung von Kompetenzzentren. Damit aber nicht genug. Wir gehen erneut voran, indem das bundesweite Standardangebot ab 2018 um vier hessische Zusatzleistungen ergänzt wird. Auf diese Weise soll der Ärztenachwuchs noch besser als bisher auf die spätere hausärztliche Tätigkeit vorbereitet und für die Übernahme einer Landarztpraxis motiviert werden. Damit gibt es für den hessischen Ärztenachwuchs eine äußerst attraktive Weiterbildung und mehr Unterstützung als in anderen Bundesländern. Das Land fördert das Kompetenzzentrum seit 2012. Im Rahmen des Hessischen Gesundheitspakts wurden in den Jahren 2012 bis 2017 rund 1,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nach dieser Vorleistung des Landes Hessen werden seit dem
1. Juli 2017 nunmehr deutschlandweit Kompetenzzentren Weiterbildung gefördert.

Im ländlichen Raum sind vor allem integrierte Versorgungsformen notwendig, die ärztliche, pflegerische und soziale Leistungen gebündelt anbieten. Diese integrierten und sektorenübergreifenden Versorgungsformen, beispielweise in Form eines Gesundheitszentrums oder in fachspezifischen Netzwerken, werden mit dem Förderprogramm ‚Regionale Gesundheitsnetze‘ gefördert. In den Jahren 2014 bis 2017 wurden hierfür etwa 2,4 Millionen Euro bereit gestellt.

Um die medizinische Versorgung aber auch zukünftig sicher- und zukunftsfest aufzustellen, sind weitere kreative Konzepte unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten notwendig. So geben wir aktuell den Kommunen über das Förderprogramm ‚Kommunale Aktivitäten zur ambulanten ärztlichen Nachwuchsgewinnung‘ die Möglichkeit, bessere Rahmenbedingungen für eine ärztliche Tätigkeit auf dem Land zu schaffen, wie durch Mietkostenzuschüsse an den Praxisinhaber. Hierfür sind in diesem und im nächsten Jahr jeweils 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Mit dem Programm ‚Gemeindeschwester 2.0‘, einer weiteren Förderlinie, ist es möglich, Patientinnen und Patienten im Hausbesuch durch speziell weitergebildete medizinische Fachangestellte zu versorgen sowie deren Unterstützungsbedarf im medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Bereich zu erfassen. Hierfür sind 2018 und 2019 jeweils 1,85 Millionen Euro vorgesehen.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens bietet des Weiteren eine große Chance, weil sie bestehende Versorgungsangebote unterstützt, sehr schnell medizinisches Fachwissen zu den Menschen bringt und Distanzen überbrücken kann. Auf diese Weise kann Telemedizin, insbesondere in ländlichen oder strukturschwachen Regionen dazu beitragen, eine hochwertige medizinische Versorgung sicherzustellen, weshalb wir für Innovationsprojekte jährlich sechs Millionen Euro vorgesehen haben.“

« Bartelt: Unser Weg für stärkere Patientenorientierung wird fortgesetzt Gemeinsam auf dem Weg erfolgreicher Integration »