Modernes Gesetz für ein Leben in Würde psychisch kranker Menschen

Wiesbaden/Frankfurt am Main, 8. September 2016 - „Der Gesetzentwurf zur Regelung der Hilfen und Unterbringung bei psychischen Krankheiten wird nun dem Anspruch an eine moderne psychiatrische Versorgung gerecht.

Das zukunftsfähige PsychKHG soll die Situation psychisch kranker Menschen umfassend verbessern indem Hilfen der Vorrang vor Zwang eingeräumt wird und eine individuelle, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung, die auch Prävention, Begleitung und Nachsorge umfasst, gewährleistet wird. Eine Unterbringung soll stets, wenn möglich, vermieden werden. Deshalb nehmen die Angebote vor Ort für seelische Notlagen und Ausnahmesituationen einen besonderen Stellenwert im Gesetzentwurf ein“, stellte der sozialpolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Dr. Ralf-Norbert Bartelt, anlässlich des Gesetzentwurfes fest.

„Ein Gespräch mit den Betroffenen ist bei der Erarbeitung eines so hoch sensiblen Gesetzentwurfes sehr maßgeblich. Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes wurden daher vor allem die Expertenmeinungen von Medizinern und Patientenvertretern eingeholt und es hat eine konsensorientierte Diskussion stattgefunden. Dieser Austausch war unbedingt notwendig und deshalb wird nun auch der Hessische Fachbeirat Psychiatrie gesetzlich verankert.

Der Schutz psychisch kranker Menschen vor Eigen- und vor Fremdgefährdung ist äußerst wichtig. Die Anliegen, Rechte und die Würde psychisch kranker Menschen müssen dabei sensibel berücksichtigt und geschützt werden. Es ist unser Ziel, dass ein modernes Gesetz auf verfassungskonformer Grundlage die nötigen Rahmenbedingungen für psychisch kranke Menschen schafft, ein selbstbestimmtes Leben in Würde mit ausreichendem Zugang zu therapeutischen Maßnahmen zu führen“, so Bartelt.

 

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