Modernes Gesetz für ein Leben in Würde psychisch kranker Menschen 

Wiesbaden/Frankfurt am Main, 15. September 2016 - „Es ist unser Ziel, dass ein modernes Gesetz auf verfassungskonformer Grundlage die nötigen Rahmenbedingungen für psychisch kranke Menschen schafft, ein selbstbestimmtes Leben in Würde mit ausreichendem Zugang zu therapeutischen Maßnahmen zu führen. Der zukunftsfähige Gesetzentwurf zur Regelung der Hilfen und Unterbringung bei psychischen Krankheiten soll die Situation psychisch kranker Menschen umfassend verbessern, indem Hilfen der Vorrang vor Zwang eingeräumt wird und eine individuelle, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung, die auch Prävention, Begleitung und Nachsorge umfasst, gewährleistet wird. Der Schutz psychisch kranker Menschen vor Eigen- und vor Fremdgefährdung ist äußerst wichtig. Die Anliegen, Rechte und die Würde psychisch kranker Menschen müssen dabei sensibel berücksichtigt und geschützt werden. Der Gesetzentwurf wird nun dem Anspruch an eine moderne psychiatrische Versorgung gerecht“, so der gesundheitspolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Dr. Ralf-Norbert Bartelt.

„Ein Gespräch mit den Betroffenen ist bei der Erarbeitung eines so hoch sensiblen Gesetzentwurfes sehr maßgeblich. Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes wurden daher vor allem die Expertenmeinungen von Medizinern und Patientenvertretern eingeholt und es hat eine konsensorientierte Diskussion stattgefunden. Dieser Austausch war unbedingt notwendig und deshalb wird nun auch der Hessische Fachbeirat Psychiatrie gesetzlich verankert. Weiterhin werden die Patientenrechte mit dem eingebrachten Gesetzentwurf gestärkt, indem es neben den Patientenfürsprechern nach dem Hessischen Krankenhausgesetz eine Besuchskommissionen und in jeder Gebietskörperschaft eine Unabhängige Beschwerdestelle geben wird“, so Bartelt.

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