Es kritisierte zudem die hohe Zahl der Wartesemester sowie die fehlende Verpflichtung der Hochschulen, Studienplätze neben der Abiturbestenquote auch nach anderen eignungsrelevanten Kriterien zu vergeben. Der Gesetzgeber müsse hierbei die wesentlichen Fragen selbst regeln. Die mögliche Wartezeit auf einen Studienplatz müsse begrenzt sein. Die erforderliche Neuregelung auf Landesebene im Zusammenhang mit einem neuen Staatsvertrag war heute Gegenstand der Debatte im Landtag. Dazu erklärte der zuständige Sprecher der CDU-Fraktion und Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, Dr. Ralf-Norbert Bartelt:

„Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2017 richtigerweise nicht nur die Verantwortung des Gesetzgebers für den Auswahlprozess an den Hochschulen betont, sondern auch festgestellt, dass das Warten auf einen Studienplatz allenfalls auf Motivation und Durchhaltewillen der Bewerber verweise. Das bisherige Verfahren ist auch aus unserer Sicht mit erheblichen Nachteilen für die Wartenden verbunden, auch wenn in einigen Fällen der erstrebte und erhoffte Studienplatz am Ende gestanden hat. Trotzdem ist es richtig, nun weitaus stärker als noch in der Vergangenheit, eignungsbezogenen Auswahlkriterien den Vorzug zu geben. Gleichzeitig sind die Hochschulen gefordert, diese weiteren Auswahlkriterien auch tatsächlich anzuwenden und nicht nur auf die Abiturnote zu starren.

Mit der Neuordnung der Vergabe der Studienplätze im Zentralen Vergabeverfahren durch den zwischen den Ländern abgestimmten Staatsvertrag wird nun der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer chancenoffenen und eignungsorientierten Studienplatzvergabe auch in Hessen Rechnung getragen. Der Umfang der Studienplätze, die an die Abiturbesten vergeben werden, wird von 20 auf 30 Prozent erhöht. 60 Prozent der verbleibenden Studienplätze werden wie bisher in Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben. Neu eingeführt wird eine zusätzliche Eignungsquote im Umfang von 10 Prozent, die es Bewerbern ermöglicht, ihre Eignung für den gewählten Studiengang unabhängig vom Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung anhand von schulnotenunabhängigen Auswahlkriterien nachzuweisen. Die sozialen und kommunikativen Kompetenzen sowie eine besondere Motivation für das Medizinstudium werden in Zukunft stärker berücksichtigt. Das ist der richtige Weg.

Uns ist es in dieser Legislaturperiode ein Anliegen, die Studienplätze in Humanmedizin zu erhöhen, um Versorgungsdefizite auf dem Land zu beheben. Aus diesem Grunde werden wir die an der Universität Marburg noch bestehenden 150 Teilzeitstudienplätze der Humanmedizin in Zusammenarbeit mit der Hochschule Fulda und dem Klinikum Fulda über die bisher vereinbarte Pilotphase hinaus komplett in Vollstudienplätze umwandeln. Auch davon profitieren die Studenten und Studieninteressierten in unserem Land. Durch den Staatsvertrag zur Einführung einer Landarztquote, wie sie im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, wird Rechtssicherheit ermöglicht.“

Hintergrund
Das Medizinstudium ist ein anspruchsvolles, für die Hochschulen und Universitätsklinika teures und von den Abiturienten sehr stark nachgefragtes Fach von höchster Bedeutung für unsere Gesellschaft. Das Verhältnis von vier bis fünf Bewerbern auf einen Studienplatz hat im Ergebnis jedoch dazu geführt, dass fast nur noch ein Schnitt von 1,0 oder 1,1 direkt zum Zuge kam, die Frage der Vergleichbarkeit zwischen den Ländern spielte dabei keine Rolle. Jenseits dessen bestand die Möglichkeit, sich einen Studienplatz zu „erwarten“, teilweise über 15 Semester hinweg, was einen tiefen Einschnitt in die Lebensplanung junger Menschen bedeutet. Denn sie durften in dieser Zeit kein anderes Studium aufnehmen.

« Wohnortnahe Basis- und Notfallversorgung muss gewährleistet bleiben Hessisches Krebsregister dient der Verbesserung der Versorgungsqualität von Patientinnen und Patienten »