Wiesbaden/Frankfurt am Main, 25. April 2018 - Anlässlich der zweiten Lesung des Gesetzes zum Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch erklärte der sozialpolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Dr. Ralf-Norbert Bartelt:

„Wir als CDU-Fraktion entlasten weiterhin ab dem 1.August 2018 hessische Familien, denn künftig sind zusätzlich sechs Stunden im ersten und zweiten Kindergartenjahr beitragsfrei. In Hessen ist bereits das letzte Kindergartenjahr seit 2007 für fünf Stunden beitragsfrei – die Beitragsfreiheit wird von fünf auf sechs Stunden ausgeweitet. Dafür stehen zur Finanzierung im Doppelhaushalt 2018/2019 Mittel in Höhe von insgesamt 440 Millionen Euro bereit. Damit entlasten wir die Eltern und unterstützen, die für die Kinderbetreuung zuständigen Kommunen bei ihrer originären Aufgabe.

Die Bemessung der Landesförderung an die Kommune erfolgt wie bisher nach den in der Kommune gemeldeten Kindern (den sog. Wohnsitzkindern) auf der Grundlage der Bundesstatistik der Bevölkerungsbewegung und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Pro ‚Wohnsitzkind‘ unter Berücksichtigung der relevanten Altersgruppe wird eine Jahresförderpauschale in Höhe von 1.627,20 EUR (135,60 € pro Monat) gewährt. Dieser Betrag orientiert sich am Mittelwert der Kindergartenbeiträge in Hessen. Um die Kostenentwicklung der Beitragsfreistellung mit Blick auf die kommenden Jahre angemessen abzubilden, wird die Pauschale zudem ab dem 01.08.2020 jährlich um zwei Prozent erhöht. Diese Steigerung wird je zur Hälfte direkt vom Land und über den Kommunalen Finanzausgleich gezahlt. Bei einem Gesamtvolumen von 310 Millionen Euro jährlich beträgt der Mehrbedarf je Erhöhungsschritt rund 6,2 Millionen Euro. Wir freuen uns, dass das solide und verantwortungsbewusste Haushalten des Landes sich auch für Hessens Familien auszahlt, ohne die nachfolgenden Generationen mit einer zusätzlichen Finanzlast zu konfrontieren. Der SPD-Oberbürgermeister Peter Feldmann hat sich ausdrücklich bei der CDU-geführten Landesregierung für die finanzielle Unterstützung bedankt. Außerdem betonte er, dass die vom Land gewährten Pauschalen vollkommen ausreichen und nicht einmal voll ausgeschöpft würden, sodass für Frankfurt keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Neben der finanziellen Entlastung von Familien ist uns aber auch eine qualitativ gute pädagogische Betreuung unserer Kinder ein wichtiges Anliegen. So heben wir die Qualitätspauschale über die kommenden Jahre sukzessive an, sodass sie von derzeit 100 Euro pro Jahr pro Kind schrittweise bis im Jahr 2020 auf 300 Euro pro Kind angehoben wird. Dafür werden in Hessen in den kommenden beiden Jahren insgesamt 49 Millionen Euro und ab 2020 jährlich 50 Millionen Euro in die Qualität unserer Kindertageseinrichtungen investiert. Im Übrigen kann die Qualitätspauschale von den Kommunen und damit von den Einrichtungen frei, demnach nicht gebunden an bestimmte Maßnahmen und ohne Verwendungsnachweise für mehr Qualität, verwendet werden.

Darüber hinaus wird auch weiterhin in den Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen investiert. Mit dem Investitionsprogramm des Bundes 2017 bis 2020 stehen für Hessen nochmals rund 86 Millionen Euro bereit. Diese Mittel können erstmals auch für den Ausbau der Betreuungskapazitäten in Kindergärten eingesetzt werden.

Wir als CDU-Fraktion arbeiten weiter an einer flächendeckenden Versorgung, damit jeder Wunsch nach einem Betreuungsplatz erfüllt wird und für Familien echte Wahlfreiheit besteht. In Hessen unterstützen wir Familien mit voller Kraft.“

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