Wiesbaden/Frankfurt am Main, 01. März 2018 - Der Hessische Landtag diskutierte am heutigen Plenardonnerstag die Situation der etwa 12.100 nichtwissenschaftlichen Beschäftigten an den hessischen Hochschulen. Der zuständige Sprecher der Fraktion und Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, Dr. Ralf-Norbert Bartel, erklärte in der Debatte:

„Die Beschäftigten der Hochschulen in der Verwaltung, den Bibliotheken, das technische Personal und die Auszubildenden sind für die Funktionsfähigkeit einer Hochschule von zentraler Bedeutung. Sie sorgen mit ihrem Einsatz dafür, dass sich Lehrende und Studenten darauf konzentrieren können, zu lehren, zu forschen und zu lernen. Die Rahmenbedingungen an einer Hochschule hängen wesentlich von ihrem Engagement ab. Daher ist es eine gute Gelegenheit, ihnen einmal Dank für die vielfältige Arbeit zu sagen, die sie jeden Tag leisten.

Die hessischen Hochschulen sind in diesem Bereich gut aufgestellt. So ermöglichen sie den Beschäftigten im nichtwissenschaftlichen Bereich in unterschiedlichen Formen flexible Arbeitszeiten, etwa durch Gleitzeitregelungen. Mitarbeiter im administrativen Bereich haben in der Regel die Möglichkeit zur Telearbeit. Vielfach betreibt das örtliche Studentenwerk Kitas als Kooperationspartner der Hochschule beziehungsweise mehrerer Hochschulen. Die Angebote des Studentenwerks stehen teilweise den Mitarbeitern der Hochschulen und des Studentenwerks. Auch bestehen verschiedenste Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung. Das steigende Qualifikationsniveau der Beschäftigten zahlt sich für diese aus: Während die Entgeltordnung die Eingruppierung beispielsweise von Sekretariatsbeschäftigten vormals in Entgeltstufe 5 des hessischen Tarifvertrages vorgesehen hat und sie nun in Stufe 6 erfolgt, wird durch die Hochschulen eine steigende Zahl von Eingruppierungen – je nach Anforderungen des Arbeitsplatzes – in die Stufen 8 und 9 vorgenommen. Überdies steht ihnen das Jobticket der Landesbediensteten zur Verfügung.

Auch wenn die Hochschulen die zuständigen Arbeitgeber sind, trägt die Landesregierung auf ihre Weise dazu bei, hervorragende Arbeitsbedingungen für Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaft in unserem Land zu schaffen: Der Doppelaushalt 2018 und 2019 hält weiterhin Kurs für ein erfolgreiches Wissenschaftsland Hessen. Für die Jahre 2018 und 2019 sind jeweils rund 2,7 Milliarden Euro für Wissenschaft, Forschung und Lehre im Haushalt eingestellt. In diesem steigt das Grundbudget der Hochschulen auf nun rund 1,7 Milliarden Euro. Aus dem Hochschulpakt 2020 von Bund und Ländern, welchen das Land Hessen über die gesamte Laufzeit zur Hälfte finanziert, kommen in den Jahren 2018 und 2019 weitere rund 497 Millionen Euro hinzu. Schließlich verbessern wir die baulichen Rahmenbedingungen an den Hochschulstandorten mit dem Bauprogramm HEUREKA und dessen Fortsetzung HEUREKA II kontinuierlich. Wir geben weiterhin volle Kraft für den Hochschulstandort Hessen – auch dank der vielen Beschäftigten an den Hochschulen.“

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